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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich
(1) Diese Bestimmungen sind Bestandteile unserer sämtlichen Angebote, Leistungen, Lieferungen, Verträge und Verkäufe mit
unseren Vertragsparteien („Käufern“). Allgemeine Vertrags- und Einkaufsbedingungen von Käufern finden keine Anwendung, ihnen
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Käufer werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Sämtliche Leistungen und Verkaufsgegenstände, das sind Geräte, Soft- und Hardware, werden nachfolgend als
Vertragsprodukte bezeichnet.

2. Angebote, Auftragsannahme
(1) Angebote sind grundsätzlich freibleibend, auch wenn dies nicht ausdrücklich auf dem Angebot vermerkt ist.
(2) Wir sind an unsere Angebote 4 Wochen ab Ausstellungsdatum der Angebote gebunden.
(3) Verbindliche Angebote können von Käufern nur durch schriftliche Erklärung uns gegenüber innerhalb der Annahmefrist von 4
Wochen angenommen werden.
(4) Aufträge ohne vorherige verbindliche Angebote unsererseits müssen schriftlich erteilt werden und sind erst mit schriftlicher
Annahmeerklärung durch uns oder mit Lieferung der Ware verbindlich. Die Übermittlung von Auftrag und Bestätigung auf
elektronischem Weg oder per Telefax erfüllt die Voraussetzung der Schriftlichkeit. Erteilt der Käufer einen Auftrag auf
elektronischem Weg, bestätigen wir unverzüglich den Eingang des Auftrages. Die Eingangsbestätigung stellt keine
Annahmeerklärung dar, kann aber mit dieser verbunden werden.
(5) Mit der Auftragserteilung erklärt der Käufer verbindlich, das Vertragsprodukt erwerben zu wollen.
(6) Mit Vertragsabschluss verlieren alle vorhergehenden verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, sofern sie nicht
ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Individuelle Absprachen sind nur wirksam, wenn sie
ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
(7) Wir sind zur Vornahme von Konstruktions- und Formänderungen im Sinne des technischen Fortschritts oder im Rahmen des
Zumutbaren berechtigt.

3. Preise
(1) Preisangaben verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung sowie zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Käufer trägt die im
Zusammenhang mit der Einführung der Vertragsprodukte ins Vertragsgebiet entstehenden öffentlichen Abgaben wie beispielsweise
Zölle.
(2) Wir behalten uns vor, im Einzelfall nur per Nachnahme oder Vorauskasse zu leisten.

4. Lieferung und Gefahrenübertragung
(1) Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als solche fest vereinbart sind.
(2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist die Lieferung abgesendet wird
oder die Lieferbereitschaft mitgeteilt wurde.
(3) Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich unserer Kontrolle entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt,
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses
Grundes angemessenen Zeitraum. Beginn und Ende derartiger Verzögerungen werden dem Käufer umgehend mitgeteilt.
(4) Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten des Käufers. Der Abschluss einer Transport- oder sonstigen Versicherung
muss gesondert verlangt werden und geht auf Kosten des Käufers.
(5) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wurden.
(6) Teillieferungen gelten bezüglich Zahlungspflichten, Gewährleistungspflichten und Gefahrenübergang als eigenständige
Lieferungen.
(7) Mit Übergabe der Vertragsprodukte geht die Gefahr auf den Käufer über.

5. Zahlungsbedingungen
(1) Der Käufer verpflichtet sich, ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf
dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug.
(2) Zahlungsverpflichtungen sind nur dann rechtzeitig erfüllt, wenn wir innerhalb der unter (1) genannten Frist über den
Zahlungsbetrag verfügen können, das heißt wenn er vollständig einem unserer Konten gutgeschrieben ist.
(3) Der Käufer hat im Fall nicht fristgerechter Zahlung Verzugszinsen in Höhe der in § 1333 Abs. 2 österreichisches ABGB
bestimmten gesetzlichen Zinsen zu bezahlen. Der in Verzug befindliche Käufer hat sämtliche Mahnspesen und alle mit der
Einschaltung eines Inkassobüros verbundenen tarifmäßigen Kosten desselben zu bezahlen.
(4) Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behalten wir uns vor, nachfolgende Aufträge zu stornieren, nicht auszuliefern bzw.
nicht abzuleisten.
(5) Werden uns nach dem Abschluss des Kaufvertrages die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers bekannt, sind wir
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; wird die Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so können wirr unbeschadet weiterer
Rechte von dem betreffenden Kaufvertrag ganz oder teilweise zurücktreten
.

6. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für die Vertragsprodukte bleiben alle Vertragsprodukte unser Eigentum, dürfen
weder verpfändet noch als Sicherheiten eingesetzt werden.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die von uns oder in unserem Auftrag gelieferten Vertragsprodukte pfleglich zu behandeln. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(3) Der Käufer ist bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme seitens Dritter verpflichtet, unser Eigentumsrecht geltend zu
machen. Der Käufer ist weiters verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vertragsprodukte, etwa durch eine Pfändung, sowie
etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Produkte unverzüglich mitzuteilen, soweit diese noch unter unserem
Eigentumsvorbehalt stehen. Einen Besitzwechsel der Vertragsprodukte sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Käufer
ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, sofern er Vertragsprodukte besitzt, die unter Eigentumsvorbehalt stehen
(4) Wiederverkäufer sind berechtigt, unsere Vertragsprodukte im Rahmen ihres üblichen Geschäftsbetriebes unter
Eigentumsvorbehalt weiterzuvertreiben. Die hierdurch entstehenden Ansprüche in Höhe des Rechnungsbetrages tritt der
Weiterverkäufer im Voraus bereits jetzt zahlungshalber an uns ab, wobei jedoch der Wiederverkäufer weiterhin direkt
uneingeschränkt verpflichtet bleibt. Ein Recht auf anderweitige Übereignung oder Verpfändung der Vertragsprodukte besteht nicht.
Wird über das Vermögen des Wiederverkäufers das Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder wird der Wiederverkäufer
zahlungsunfähig, so erlischt seine Berechtigung zum Weiterverkauf unserer Vertragsprodukte.
(5) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer
Pflicht nach (2) bis (4) dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Vertragsprodukte herauszuverlangen.
(6) Absatz (1) gilt sinngemäß auch bei Vermischung oder Verarbeitung mit Produkten Dritter, wobei wir in diesem Fall bei
Fortbestehung des Eigentumsrechtes Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerte unserer
Vertragsprodukte zu den übrigen erhalten.
(7) Sämtliche unserer Vertragsprodukte sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, die Verwertungsrechte verbleiben
ausschließlich bei uns
.


7. Gewährleistung, Mängel, Ausschlüsse
(1) Beratung und Angaben über Eignung und Anwendung von vorgeschlagenen Entwicklungsleistungen erfolgen nach bestem
Wissen und Gewissen, befreien aber den Käufer nicht von der Verpflichtung eigener Nachprüfung, ggf. durch eigene
Untersuchungen.
(2) Der Käufer hat die Vertragsprodukte unverzüglich nach der Ablieferung auf Mängel in Beschaffenheit, Umfang und
Eigenschaften zu untersuchen, ggf. durch Erprobung.
(3) Der Käufer hat einen Mangel schriftlich spätestens innerhalb von 10 Tagen nach seiner Entdeckung zu rügen, andernfalls das
Produkt als mangelfrei angenommen gilt.
(4) Für Schäden, die auf Fehlbedienung, unsachgemäßen, nichtbestimmungsgemäßen Umgang durch den Käufer zurückzuführen
sind, die fahrlässig oder vorsätzlich durch den Käufer verursacht wurden, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ausgeschlossen
ist auch die Gewährleistung für Verschleiß und Abnutzung, die durch bestimmungs- und sachgemäßen Gebrauch unvermeidlich
sind (natürliche Abnützung), dies gilt insbesondere auch für alle rotierenden Teile in Geräten, wie Lüfter, Laufwerke, Festplatten
usw.
(5) Die Verpflichtung zur Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Verbesserung, Austausch, Wandlung oder
Preisminderung.
(6) Die Rücksendung beanstandeter Vertragsprodukte, die ohne unser Einverständnis vorgenommen wird, erfolgt auf Kosten und
Risiko des Käufers.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung der Vertragsprodukte. Danach liegt die Beweislast beim Übernehmer.
(8) Die Gewährleistung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(9) Die Gewährleistung von Software wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass der derzeitige technische Stand keine völlig
fehlerfreie Software gewährleisten kann. Die Gewährleistung schließt Softwarefehler aus, welche die vereinbarten Eigenschaften
und die Funktion von Programmen nicht wesentlich mindern bzw. zumutbar sind oder anderweitig zumutbar umgangen werden
kann.
(10) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Verbesserung (Nacherfüllung) den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
(11) Erhält der Käufer eine mangelhafte Gebrauchsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien
Gebrauchsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Gebrauchsanleitung der ordnungsgemäßen
Aufstellung oder dem ordnungsgemäßen Betrieb der gelieferten Ware entgegensteht.
(12) Garantien müssen separat abgeschlossen und schriftlich fixiert werden. Nicht inkludiert sind Verbrauchs- und
Verschleißmaterialien.
(13) Wird das Vertragsprodukt als Teil einer Gesamtanlage eingesetzt oder mit Waren von Drittherstellern verwendet, so
übernehmen wir nur die Gewährleistung für das Vertragsprodukt bis zur von uns gelieferten Schnittstelle.
(14) Wir weisen darauf hin, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie
in allen Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Für diejenigen Funktionsteile des Vertragsprodukts, die wir von Zulieferern bezogen hat,
leisten wir nur Gewähr im Rahmen der uns gegenüber den Zulieferern zustehenden Gewährleistungsansprüche.
(15) Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass das Vertragsprodukt für andere als die vertraglich vorgesehenen
Einsatzzwecke einsetzbar ist. Insbesondere gewährleisten wir weder die Ausbaubarkeit noch die Verwendbarkeit des
Vertragsprodukts mit anderer Hardware oder die Möglichkeit des Einsatzes zusätzlicher Software, insbesondere wenn diese zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht existierte oder deren Einsatz in dem Vertragsprodukt für uns nicht vorhersehbar war.
(16) Wir weisen Käufer ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Änderungen an dem Vertragsprodukt vorgenommen werden dürfen.
Wir schließen jede Gewährleistung für Vertragsprodukte aus, an denen Veränderungen am Auslieferungszustand vorgenommen
wurden.
(17) Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften
unsererseits dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben durch
uns dem Käufer schriftlich bestätigt wurden.

8. Haftung
(1) Wir haften dem Käufer nur für Schäden, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(2) Etwaige Schadenersatzansprüche aus dem konkreten Rechtsverhältnis sind, soweit gesetzlich zulässig und gleich aus welchem
Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert des unmittelbar an der Schadensstiftung beteiligten Vertragsproduktes. Keiner der
Vertragspartner haftet für irgendwelche direkte oder indirekte Mangelfolgeschäden.
(3) Für von Drittherstellern gelieferte Produkte wird keine Haftung übernommen
.


9. Entwicklungs- und Forschungsleistungen
(1) Entwicklungs- und Forschungsleistungen stellen weitgehend neue und nicht vollständig erprobte Lösungen dar.
Der Käufer ist sich im Klaren, dass Anlaufmängel in üblichen Maßen auftreten können und zumutbar sind.
(2) Der Käufer neuer wissenschaftlich- technischer Lösungen erklärt sich ausdrücklich bereit, dass er seinen Aufklärungspflichten
bei der Verwendung der neuen Lösung umfassend und rechtzeitig nachkommt und gegebenenfalls für den Fall der Erforderlichkeit
der Nachbesserung ausreichende Hilfestellung leistet
.


10. Technischer Fortschritt
Wir sind berechtigt, unsere Vertragsprodukte fortlaufend weiterzuentwickeln. Geringfügige Abweichungen gegenüber den bestellten
Vertragsprodukten sind dann zulässig, wenn sie der qualitativen Fortentwicklung des Vertragsproduktes oder der Anpassung von
Leistungen an technischen Neuerungen dienen, dies für die Funktion notwendig ist oder dem Bestimmungszweck entgegenkommt.

11. Urheberrecht, Datenschutz
(1) Sämtliche Vertragsprodukte, Programme und sonstige Unterlagen, Katalogtexte, Fotografien, Produktbezeichnungen und –
namen, sowie Gestaltungen unsererseits beinhalten Entwicklungsleistungen, Know-How und Ideen der Photonic und sind
urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungs- oder Verwertungsrechtes, insbesondere Weitergabe an Dritte,
wenn auch nur auszugsweise, bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen
jeglicher Art, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. In keinem
Fall ist es gestattet, Kopien anzufertigen, die nicht dem ausschließlichen Zweck einer Sicherheitskopie dienen, oder Dritten das
Kopieren zu ermöglichen.
(2) Wir behalten uns das Eigentums- und eventuell bestehende Urheberrechte an Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen,
einschließlich der Kostenvoranschläge und Unterlagen zur Preiskalkulation, Konzepte und diskutierte Lösungswege vor. Diese
Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt und keinem Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben, soweit
sie nicht Bestandteil gesetzlich vorgeschriebener Begleitdokumente zu Vertragsprodukten sind.
(3) Mit der Übertragung eines Nutzungsrechtes zu einem unserer Softwareprodukte darf die Nutzung keinem Dritten zugänglich
gemacht werden und das Nutzungsrecht gilt ausschließlich nur für die im Kaufvertrag festgelegte Zahl an berechtigten Nutzern des
Käufers. Dabei gelten nicht als Dritte, Personen an Arbeitsplätzen, bei denen Person und Arbeitsplatz Erfüllungsgehilfe bzw.
Eigentum des Käufers sind.
(4) Lizenzbedingungen der Hersteller von Softwareprodukten, die vertraglich dem Käufer zu liefern sind, sind Bestanteil dieser
AGB. Eine Kopie hiervon wird dem Käufer auf Anfrage ausgehändigt.
(5) Wird der Käufer wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter auf Grund der Nutzung der Vertragsprodukte oder eines
Teiles derselben in Anspruch genommen oder droht ihm, in Anspruch genommen zu werden, wird der Käufer Photonic
unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen von der Geltendmachung eines solchen Anspruches eines Dritten in Kenntnis setzen,
um es Photonic zu ermöglichen, an allen Verteidigungsmaßnahmen gegen diesen Anspruch sowie seiner etwaigen
vergleichsweisen Erledigung umfassend und entscheidend zu mitzuwirken und dem Käufer als Nebenintervenientin zur Seite
stehen. Eine etwaige Haftung unsererseits ist betragsmäßig mit der Höhe des Rechnungsbetrages des konkreten
Vertragsproduktes beschränkt. Stammt der Entwurf der Vertragsprodukte vom Käufer ist eine Haftung ausgeschlossen. Neben der
rechtzeitigen In-Kenntnissetzung von der Geltendmachung des Anspruchs ist Voraussetzung weiters, dass die behauptete
Immaterialgüterrechtsverletzung ausschließlich durch unsere Vertragsprodukte, ohne dass diese mit anderen Produkten oder
Leistungen verbunden oder gebraucht wurden, entstanden ist.
(6) Wir haben das Recht, uns von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen zu befreien, indem wir entweder
– die erforderlichen Lizenzen beschaffen, oder
– dem Käufer ein Produkt bzw. Teile zur Verfügung stellen, die im Austausch gegen das
verletzte Vertragsprodukt bzw. dessen Teil den Rechtsverletzungsvorwurf beseitigen.
(7) Wir verwenden nur jene persönlichen Daten, die für die Durchführung der Aufträge, für den Versand und für die
Rechnungserstellung notwendig sind: Namen des Käufers, Kundennummer, E-Mail-Adresse, Versandadresse, Rechnungsadresse
und Telefon- und Faxnummer für allfällige Rückfragen, sowie bei Einrichtung des Lastschrifteinzugsverfahrens Kontonummer und
Bankleitzahl.


12. Vertragsprodukte für den medizinischen Bereich
(1) Unsere Vertragsprodukte, die zum Einsatz im medizinischen Bereich vorgesehen sind, unterliegen unter anderem den
Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG) und der Verordnung des
Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte (VO-MP). Die
im MPG vorgesehenen Überprüfungen von Medizinprodukten sind auch hinsichtlich unserer Vertragsprodukte und daran
vorgenommener Änderungen einzuhalten. Eine Änderung der Vertragsprodukte, auch wenn es sich ausschließlich um die
Installation weiterer Softwareprodukte handelt, darf ausschließlich durch besonders geschultes und von uns autorisiertes Personal
vorgenommen werden. Wir sind berechtigt, eine Kopie des Softwarestatus des Produkts bei Auslieferung zu Nachweiszwecken
gemäß dem MPG und der VO-MP behalten.
(2) Gibt der Käufer Vertragsprodukte im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsverkehrs an Dritte weiter, so ist der Käufer
verpflichtet, diese Dritten über die Auswirkungen des MPG und der VO-MP aufzuklären und diese Dritten zu verpflichten, keine
Änderungen an den Produkten selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, die nicht durch besonders geschultes Personal
vorgenommen werden
.


13. Gerichtsstand, Erfüllung
Es gilt Österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen. Für Lieferung und Zahlung gilt als
Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens und zwar auch dann, wenn die Übergabe der Vertragsprodukte oder eine

Leistungserbringung durch uns an einem anderen Ort erfolgt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das sachlich
zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder, nach unserer Wahl, das sachlich zuständige Gericht, in dessen Sprengel
der Käufer seinen registrierten Sitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat
.


14. Schlussbestimmungen
(1) Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung unsererseits.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


15. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen zu unwidersprochenen Bestell- oder
Einkaufsbedingungen im Widerspruch stehen, so gilt die gesetzliche Regelung. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Bestimmungen
werden automatisch durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigen Zweck so gut wie möglich erreichen. In keinem
Fall ist durch die Unwirksamkeit von Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Hauptvertrag in seiner Wirksamkeit
berührt.